860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 27 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Bemessung des Unterstützungsbedarfs und Empfehlung
Verfahren - Fachliche Prüfung, Subsidiaritätsprüfung, Gewichtung sowie Bemessung und Empfehlung durch die BPS
Art. 27 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Bemessung des Unterstützungsbedarfs und Empfehlung
1. Nach der Prüfung der Ergebnisse der individuellen Bedarfsermittlung sowie der Bereinigung und Gewichtung dieses Ergebnisses bemisst die BPS den Unterstützungsbedarf.
2. Die BPS stellt dem AIS das Ergebnis zu und gibt eine Empfehlung bezüglich der zu verfügenden Leistungsstunden ab.