860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 24 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Fachliche Prüfung der Ergebnisse der individuellen Bedarfsermittlung
Verfahren - Fachliche Prüfung, Subsidiaritätsprüfung, Gewichtung sowie Bemessung und Empfehlung durch die BPS
Art. 24 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Fachliche Prüfung der Ergebnisse der individuellen Bedarfsermittlung
Die BPS prüft, ob die Ergebnisse der individuellen Bedarfsermittlung angemessen und nachvollziehbar sind.