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860.31 BLVOPHAND CH-BE

Art. 24 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Fachliche Prüfung der Ergebnisse der individuellen Bedarfsermittlung

Verfahren - Fachliche Prüfung, Subsidiaritätsprüfung, Gewichtung sowie Bemessung und Empfehlung durch die BPS
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Art. 24 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Fachliche Prüfung der Ergebnisse der individuellen Bedarfsermittlung

Die BPS prüft, ob die Ergebnisse der individuellen Bedarfsermittlung angemessen und nachvollziehbar sind.

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