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Art. 23 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Verfahren

Verfahren - Individuelle Bedarfsermittlung
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Art. 23 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Verfahren

1. Auf Wunsch der Menschen mit Behinderungen können an der individuellen Bedarfsermittlung Vertrauens- und Beratungspersonen teilnehmen.

2. Die Fachperson erstellt den IHP-Bogen und stellt diesen den Menschen mit Behinderungen zur Rückmeldung zu.

3. Nach Fertigstellung des IHP-Bogens übermittelt sie diesen der BPS.

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