860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 22 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Durchführung durch die FiB
Verfahren - Individuelle Bedarfsermittlung
Art. 22 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Durchführung durch die FiB
1. Mit Menschen mit Behinderungen, die in einer anderen betreuten kollektiven Wohnform oder privat leben, wird die individuelle Bedarfsermittlung von einer Fachperson der FiB durchgeführt.