860.31
BLVOPHAND
CH-BE
Art. 17 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Verfügung
Verfahren - Vorsorgliche Beiträge
Art. 17 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Verfügung
Vorsorgliche Beiträge werden als Pauschale verfügt.
Die Pauschale ist befristet bis die definitive Leistungsgutsprache rechtskräftig ist.
Das AIS richtet die Pauschale monatlich direkt den Leistungserbringern nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b aus.