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860.31 BLVOPHAND CH-BE

Art. 17 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Verfügung

Verfahren - Vorsorgliche Beiträge
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Art. 17 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Verfügung

Vorsorgliche Beiträge werden als Pauschale verfügt.

Die Pauschale ist befristet bis die definitive Leistungsgutsprache rechtskräftig ist.

Das AIS richtet die Pauschale monatlich direkt den Leistungserbringern nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b aus.

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