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Art. 13 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) - Gesuch um Zulassung

Verfahren - Gesuche um Zulassung und Leistungsgutsprache
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Art. 13 Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV) · Gesuch um Zulassung

1. Menschen mit Behinderungen reichen das Gesuch um Zulassung elektronisch oder postalisch beim AIS ein.

2. Sie liefern folgende Angaben und entsprechende Belege dazu

a Personalien,

b AHV-Nummer nach dem Gesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)[[3]],

c Informationen zu einer Rente nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (IVG)[[4]], nach dem Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG)[[5]] oder nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über die Militärversicherung (MVG)[[6]] oder zu einer Hilflosenentschädigung nach IVG, UVG oder MVG.

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