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Art. 31 Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) - Werkstätten

Leistungen - Werkstätten und ergänzende Leistungsangebote
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Art. 31 Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) · Werkstätten

1. Werkstätten sind marktwirtschaftlich orientierte Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, die geeignete Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen anbieten.

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