860.3
BLGLPHAND
CH-BE
Art. 31 Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) - Werkstätten
Leistungen - Werkstätten und ergänzende Leistungsangebote
Art. 31 Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) · Werkstätten
1. Werkstätten sind marktwirtschaftlich orientierte Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, die geeignete Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen anbieten.