860.3
BLGLPHAND
CH-BE
Art. 17 Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) - Elektronische Gesuchseinreichung
Leistungen - Personale Leistungen - Bedarfsermittlungsverfahren
Art. 17 Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) · Elektronische Gesuchseinreichung
1. In Abweichung von den Vorschriften des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG)[10], namentlich von den Artikeln 31 und 32 Absatz 2 VRPG, können die Gesuche nach den Artikeln 10 und 11 elektronisch eingereicht werden.