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860.3 BLGLPHAND CH-BE

Art. 17 Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) - Elektronische Gesuchseinreichung

Leistungen - Personale Leistungen - Bedarfsermittlungsverfahren
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Art. 17 Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) · Elektronische Gesuchseinreichung

1. In Abweichung von den Vorschriften des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG)[10], namentlich von den Artikeln 31 und 32 Absatz 2 VRPG, können die Gesuche nach den Artikeln 10 und 11 elektronisch eingereicht werden.

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