Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.221 FKJDVODEJF CH-BE

Art. 8 Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) - Beurteilung einer sozialen oder sprachlichen Indikation sowie Empfehlung

Betreuungsgutscheine
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) · Beurteilung einer sozialen oder sprachlichen Indikation sowie Empfehlung

1. Die Fachstellen nach Artikel 7 beurteilen den Indikationsgrund für jede Gutscheinperiode.

2. Sie nennen die indizierten Förderbereiche sowie die Förderdauer und geben eine Empfehlung für das notwendige Betreuungspensum ab.

3. Die Wohnsitzgemeinde bezieht bei der Beurteilung des Gesuchs die Beurteilung und Empfehlung der Fachstelle angemessen mit ein.

← Art. 7 Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) Gegenstand Art. 9 Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →