860.221
FKJDVODEJF
CH-BE
Art. 4 Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) - Arbeitssuchende
Betreuungsgutscheine
Art. 4 Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) · Arbeitssuchende
Das Beschäftigungspensum von arbeitssuchenden Erziehungsberechtigten entspricht dem anvisierten Beschäftigungsgrad.
Arbeitssuchende Erziehungsberechtigte haben den Nachweis über die Suche nach einer zumutbaren Arbeitsstelle zu erbringen.
Schwangere Arbeitssuchende sind während der letzten zwei Monate vor dem Geburtstermin und Frauen nach der Niederkunft während 14 Wochen von der Pflicht zur Stellensuche befreit.