Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.221 FKJDVODEJF CH-BE

Art. 2 Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) - Bestimmung des erforderlichen Beschäftigungspensums

Betreuungsgutscheine
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) · Bestimmung des erforderlichen Beschäftigungspensums

Das Beschäftigungspensum wird anhand der Angaben der Erziehungsberechtigten bestimmt.

Massgebend ist das Beschäftigungspensum in der Periode, für die ein Betreuungsgutschein beantragt wird.

Bei einem unregelmässigen Beschäftigungspensum wird auf den Durchschnitt der letzten sechs Monate abgestellt.

← Art. 1 Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) Gegenstand Art. 3 Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →