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860.221 FKJDVODEJF CH-BE

Art. 10 Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) - Verfügung

Betreuungsgutscheine
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Art. 10 Direktionsverordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJDV) · Verfügung

1. Verfügungen betreffend Betreuungsgutscheine bezeichnen insbesondere

a den Bedarfsgrund,

b die Vergünstigung pro Betreuungseinheit,

c das vergünstigte Betreuungspensum,

d das anspruchsberechtigte Betreuungspensum,

e die Betreuungskosten des vergünstigten Betreuungspensums,

f den oder die Leistungserbringer,

g die Gültigkeitsdauer des Betreuungsgutscheins,

h eine Pauschale für den ausserordentlichen Betreuungs- oder Förderaufwand.

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