Art. 9 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Infrastruktur
Art. 9 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Infrastruktur
1. Standort, Raumangebot, Raumnutzung und Einrichtung der Kindertagesstätte sind zur Umsetzung des Angebots geeignet.
2. Die Kindertagesstätte erfüllt insbesondere folgende Anforderungen an die Infrastruktur
a) Pro anwesendem Kind liegt eine bespielbare Innenraumfläche von vier Quadratmetern vor, wobei während der Mittagszeit zusätzliche Kinder betreut werden können.
b) Räume, in welchen gespielt oder gegessen wird, verfügen über ein Fenster mit Aussenraumbezug, ausser es handelt sich um Räume mit besonderem Nutzungszweck, in welchen sich die Kinder nicht länger als zwei Stunden pro Tag aufhalten.
c) Die Räumlichkeiten sind ausreichend beleuchtet.
d) Es besteht die Möglichkeit, alle Räume zu lüften.
e) Es bestehen Vorrichtungen, die gewährleisten, dass die Raumtemperatur ganzjährig kinds- und situationsgerecht ist.
f) Ausreichende sanitäre Lösungen liegen vor.
g) Innerhalb einer Gehdistanz von maximal zehn Minuten besteht ein Zugang zu einer sicheren und zum Spielen geeigneten Aussenraumfläche von vier Quadratmetern pro anwesendem Kind.
h) Zustand und Anordnung der Ausstattung und Einrichtung gewährleisten das Spielen, die Umsetzung des pädagogischen Konzepts sowie die Sicherheit der anwesenden Kinder und des Personals.
i) Für Kinder, die aufgrund ihres Alters und ihres Entwicklungsstands tagsüber Schlafphasen benötigen, steht ein Schlafraum zur Verfügung, der ausreichend ruhig ist.
3. Für Kindertagesstätten, die während mindestens 90 Prozent der Betreuungszeiten den Aufenthalt im Freien vorsehen, gelten folgende Anforderungen an die Infrastruktur
a) Pro Kind liegt im Freien eine jederzeit nutzbare Fläche von mindestens vier Quadratmetern vor.
b) Eine geeignete und ausreichende Notunterkunft ist jederzeit zugänglich.
c) Ausreichende sanitäre Lösungen liegen vor.
d) Die Aufenthalts- und Spielräume im Freien sind so gewählt, dass das Spielen, die Umsetzung des pädagogischen Konzepts sowie die Sicherheit der anwesenden Kinder und des Personals gewährleistet sind.