860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 85 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Leistungsbereich Entwicklung und Fachberatung
Offene Kinder- und Jugendarbeit - Anforderungen an die Leistungsangebote der Gemeinden
Art. 85 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Leistungsbereich Entwicklung und Fachberatung
Der Leistungsbereich Entwicklung und Fachberatung richtet sich primär an Institutionen, Behörden sowie Gemeinwesen und umfasst die Förderung von geeigneten Rahmenbedingungen und Strukturen für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen.