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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 83 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Leistungsbereich Animation und Begleitung

Offene Kinder- und Jugendarbeit - Anforderungen an die Leistungsangebote der Gemeinden
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Art. 83 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Leistungsbereich Animation und Begleitung

Der Leistungsbereich Animation und Begleitung umfasst die aktive Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen als Ausgangspunkt für vielfältiges und soziales Lernen.

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