860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 82 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Leistungsbereiche
Offene Kinder- und Jugendarbeit - Anforderungen an die Leistungsangebote der Gemeinden
Art. 82 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Leistungsbereiche
1. Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst die Leistungsbereiche
a Animation und Begleitung,
b Information und Beratung und
c Entwicklung und Fachberatung.
2. Die Gemeinden oder Einzugsgebiete mit mehreren Gemeinden bieten Leistungsangebote in allen Leistungsbereichen an.