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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 82 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Leistungsbereiche

Offene Kinder- und Jugendarbeit - Anforderungen an die Leistungsangebote der Gemeinden
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Art. 82 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Leistungsbereiche

1. Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst die Leistungsbereiche

a Animation und Begleitung,

b Information und Beratung und

c Entwicklung und Fachberatung.

2. Die Gemeinden oder Einzugsgebiete mit mehreren Gemeinden bieten Leistungsangebote in allen Leistungsbereichen an.

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