860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 81 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Ermächtigungen und Einzugsgebiet
Offene Kinder- und Jugendarbeit - Anforderungen an die Leistungsangebote der Gemeinden
Art. 81 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Ermächtigungen und Einzugsgebiet
Das AIS erteilt Ermächtigungen für Leistungsangebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit an Gemeinden oder Einzugsgebiete mit mehreren Gemeinden, in denen mindestens 2000 Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr wohnen.
Ein Einzugsgebiet charakterisiert sich dadurch, dass die Leistungen für die ganze Region aus einer Hand gesteuert, konzipiert und erbracht werden.
In begründeten Einzelfällen, insbesondere in grenznahen Gebieten, kann das AIS Ermächtigungen für Gemeinden oder Einzugsgebiete ausstellen, welche die Anforderungen nicht erfüllen.