860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 80 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Konzeptionelle Grundlagen
Offene Kinder- und Jugendarbeit - Anforderungen an die Leistungsangebote der Gemeinden
Art. 80 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Konzeptionelle Grundlagen
1. Die Leistungserbringer verfügen über die für die professionelle Angebotsbereitstellung notwendigen konzeptionellen Grundlagen.
2. Sie bezeichnen darin insbesondere
a) die übergeordneten Ziele der Leistungsangebote der verschiedenen Leistungsbereiche,
b) die Altersgruppen, an die sich die Leistungsangebote richten,
c) die personellen Ressourcen und die Zusammensetzung des Personals,
d) eine effektive Leistungs- und Wirkungskontrolle,
e) die Kompetenzen im Hinblick auf die strategischen und operativen Führungs- und Entscheidungsfunktionen und
f) die Vorgehensweise hinsichtlich der Sicherstellung einer altersgerechten Mitwirkung der Kinder- und Jugendlichen.
3. Die Leistungsangebote müssen konfessionell und politisch neutral sein.