860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 74 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Weitere Vorgaben
Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Auszahlung und Abrechnung
Art. 74 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Weitere Vorgaben
1. Das AIS kann zugelassenen Leistungserbringern hinsichtlich der von der Wohnsitzgemeinde erhaltenen Gutscheinbeträge Vorgaben zur Buchführung und Rechnungstellung machen.