Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 74 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Weitere Vorgaben

Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Auszahlung und Abrechnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (155 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 74 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Weitere Vorgaben

1. Das AIS kann zugelassenen Leistungserbringern hinsichtlich der von der Wohnsitzgemeinde erhaltenen Gutscheinbeträge Vorgaben zur Buchführung und Rechnungstellung machen.

← Art. 73 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) Geltungsbereich Art. 75 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →