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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 69 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Aufhebung des Betreuungsgutscheins

Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Anpassung des Betreuungsgutscheins
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Art. 69 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Aufhebung des Betreuungsgutscheins

Der Betreuungsgutschein wird bei fehlendem Bedarf nach Artikel 36 oder beim Wegzug der Erziehungsberechtigten aus der Wohnsitzgemeinde auf Ende des Monats aufgehoben.

Bezüglich des Wegzugs ist der letzte ganze Tag in der bisherigen Gemeinde relevant.

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