860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 69 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Aufhebung des Betreuungsgutscheins
Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Anpassung des Betreuungsgutscheins
Art. 69 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Aufhebung des Betreuungsgutscheins
Der Betreuungsgutschein wird bei fehlendem Bedarf nach Artikel 36 oder beim Wegzug der Erziehungsberechtigten aus der Wohnsitzgemeinde auf Ende des Monats aufgehoben.
Bezüglich des Wegzugs ist der letzte ganze Tag in der bisherigen Gemeinde relevant.