860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 6 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Modellversuche
Familienergänzende Kinderbetreuung - Bewilligung und Aufsicht Kindertagesstätten - Allgemeines
Art. 6 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Modellversuche
1. Im Rahmen von Modellversuchen gemäss Artikel 78 SLG kann die GSI von einzelnen Bewilligungsvoraussetzungen nach dieser Verordnung abweichen.
2. Die Vorgaben der PAVO müssen eingehalten werden.