Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 6 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Modellversuche

Familienergänzende Kinderbetreuung - Bewilligung und Aufsicht Kindertagesstätten - Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (155 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Modellversuche

1. Im Rahmen von Modellversuchen gemäss Artikel 78 SLG kann die GSI von einzelnen Bewilligungsvoraussetzungen nach dieser Verordnung abweichen.

2. Die Vorgaben der PAVO müssen eingehalten werden.

← Art. 5 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) Geltungsbereich Art. 7 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →