860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 59 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Pauschale für ausserordentlichen Betreuungs- oder Förderaufwand
Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Höhe des Betreuungsgutscheins
Art. 59 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Pauschale für ausserordentlichen Betreuungs- oder Förderaufwand
1. Die Pauschalabgeltung für die kostenintensivere Betreuung von Kindern mit einem ausserordentlichen Betreuungs- oder Förderaufwand im Sinne von Artikel 36 Absatz 2 beträgt
a) 50 Franken pro 20 Prozent Betreuung pro Woche in einer Kindertagesstätte,
b) 4.25 Franken pro Betreuungsstunde in einer Tagesfamilie.
2. Die Ausrichtung der Pauschale setzt voraus, dass ein grundsätzlicher Anspruch auf einen Betreuungsgutschein besteht.
3. Die Pauschale wird ab dem Zeitpunkt ausbezahlt, ab dem der ausserordentliche Betreuungs- oder Förderaufwand vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt wird und für den eine Fachstelle den Bedarf feststellt.