860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 58 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Minimalbeitrag
Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Höhe des Betreuungsgutscheins
Art. 58 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Minimalbeitrag
1. Der Minimalbeitrag der Erziehungsberechtigten beträgt
a) 7 Franken pro 20 Prozent Betreuung pro Woche in einer Kindertagesstätte,
b) 0.70 Franken pro Betreuungsstunde bei einer Tagesfamilie.
2. Übersteigen die Kosten für das vergünstigte Betreuungspensum nach Abzug des Betreuungsgutscheins den Minimalbeitrag nach Absatz 1 nicht oder nicht vollumfänglich, zieht die Wohnsitzgemeinde die Differenz vom Betreuungsgutschein ab.