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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 49 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Berechnung des vereinbarten Betreuungspensums in Tagesfamilien

Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Vergünstigtes Betreuungspensum
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Art. 49 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Berechnung des vereinbarten Betreuungspensums in Tagesfamilien

1. Das vereinbarte Betreuungspensum in Tagesfamilien entspricht der Anzahl Betreuungsstunden pro Monat.

2. Werden im Rahmen des Gutscheinsystems Übernachtungen angeboten, so werden pro Nacht pauschal zwei Betreuungsstunden angerechnet; muss das Kind während der Nacht intensiv betreut werden, so können diese effektiven Betreuungsstunden zusätzlich angerechnet werden.

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