860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 41 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Soziale und sprachliche Indikation
Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Bedarf
Art. 41 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Soziale und sprachliche Indikation
Eine soziale Indikation nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe f liegt vor, wenn einem Kind aufgrund seiner sozialen Situation ohne familienergänzende Kinderbetreuung eine Benachteiligung droht.
Eine sprachliche Indikation nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe f liegt vor bei einem mindestens zweijährigen Kind vor Eintritt in den Kindergarten, wenn ihm im Hinblick auf den Volksschuleintritt aufgrund seiner sprachlichen Situation ohne familienergänzende Kinderbetreuung eine Benachteiligung droht.
Bei Vorliegen einer sprachlichen Indikation hat die Betreuung durch einen geeigneten Leistungserbringer in der Amtssprache zu erfolgen, in der das betroffene Kind der Förderung bedarf.