860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 39 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Weitere Regeln
Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Bedarf
Art. 39 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Weitere Regeln
1. Die GSI kann durch Direktionsverordnung weitere Regeln zum Bedarf nach Artikel 36 und zur Bestimmung des erforderlichen Beschäftigungspensums festlegen.