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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 39 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Weitere Regeln

Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Bedarf
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Art. 39 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Weitere Regeln

1. Die GSI kann durch Direktionsverordnung weitere Regeln zum Bedarf nach Artikel 36 und zur Bestimmung des erforderlichen Beschäftigungspensums festlegen.

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