Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 37 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Erforderliches Beschäftigungspensum

Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Bedarf
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (155 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 37 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Erforderliches Beschäftigungspensum

1. Erziehungsberechtigte mit einem Bedarf nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a bis e erhalten nur bei Erreichen des erforderlichen Beschäftigungspensums einen Betreuungsgutschein.

2. Die Wohnsitzgemeinde kann in begründeten Einzelfällen einen Betreuungsgutschein ausgeben, obwohl das erforderliche Beschäftigungspensum nach Artikel 38 Absatz 1 und 2 nicht erreicht wird, wobei die Differenz zwischen dem erforderlichen und dem effektiven Beschäftigungspensum nicht mehr als 20 Prozent betragen darf.

3. Bei einem Bedarf nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe f besteht kein erforderliches Beschäftigungspensum.

← Art. 36 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) Geltungsbereich Art. 38 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →