860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 35 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Zulassungsverfahren
Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Allgemeines
Art. 35 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Zulassungsverfahren
1. Die Zulassung zum Betreuungsgutscheinsystem wird den Leistungserbringern auf Gesuch hin und gestützt auf die eingereichten Belege durch das AIS erteilt.
1a Das Gesuch um Zulassung zum Betreuungsgutscheinsystem und die Belege sind über die vom AIS zur Verfügung gestellte Webapplikation einzureichen.
2. Die Leistungserbringer müssen dem AIS alle betreffend die Zulassungsvoraussetzungen wesentlichen Änderungen unverzüglich melden.
3. Sind die Voraussetzungen für die Zulassung nicht mehr erfüllt oder werden die Vorgaben der vorliegenden Verordnung verletzt, hebt das AIS die Zulassung auf; die Artikel 26 und 27 gelten sinngemäss.