860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 30 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Zielgruppe
Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Allgemeines
Art. 30 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Zielgruppe
1. Betreuungsgutscheine werden ausgerichtet
a) grundsätzlich für Kinder bis zum Abschluss des Kindergartens,
b) für schulpflichtige Kinder nach Abschluss des Kindergartens, wenn die Betreuung durch eine Tagesfamilie erbracht wird.
1a Werden nach Absatz 1 Buchstabe b Betreuungsgutscheine ausgerichtet, gilt in Abweichung von Artikel 27a Absatz 1 auch die Betreuung von Kindern ab zwölf Jahren als Betreuung in Tagesfamilien, ansonsten gelten die Artikel 27a ff.
2. Wohnsitzgemeinden können die Zielgruppe betreffend schulpflichtige Kinder einschränken.