860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 29 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Kontingentierung
Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Allgemeines
Art. 29 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Kontingentierung
1. Die Wohnsitzgemeinde kann die Ausgabe von Betreuungsgutscheinen nach den verfügbaren Mitteln begrenzen.
2. Begrenzt die Wohnsitzgemeinde die Ausgabe von Betreuungsgutscheinen, hat sie
a) eine Warteliste zu führen,
b) die Begrenzung, die angewandten Priorisierungskriterien sowie das Verfahren zur Ausgabe der Betreuungsgutscheine in einem Reglement zu regeln und
c) die für eine neue Gutscheinperiode geltenden Regeln jeweils bis Ende des Vorjahres bekannt zu geben.
3. Im Falle einer Kontingentierung besteht kein Anspruch auf Erhöhung des anspruchsberechtigten Betreuungspensums im Sinne von Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe a.