860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 28 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Ermächtigung
Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuungsgutscheine - Allgemeines
Art. 28 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Ermächtigung
1. Die Ermächtigung an die Wohnsitzgemeinde, Aufwendungen der familienergänzenden Kinderbetreuung im Betreuungsgutscheinsystem in den Lastenausgleich einzugeben, wird einmalig und unbefristet erteilt.
2. Die Wohnsitzgemeinde kann ein Gesuch um Beitritt zum Gutscheinsystem jederzeit stellen.