860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 27n Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Bewilligungserteilung
Familienergänzende Kinderbetreuung - Bewilligung und Aufsicht Tagesfamilienorganisationen - Bewilligungsverfahren
Art. 27n Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Bewilligungserteilung
1. Das AIS prüft, ob die Anforderungen für die Erteilung der Bewilligung für den Betrieb einer Tagesfamilienorganisation erfüllt sind.
2. Sind die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt, wird die Bewilligung erteilt.