Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 27n Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Bewilligungserteilung

Familienergänzende Kinderbetreuung - Bewilligung und Aufsicht Tagesfamilienorganisationen - Bewilligungsverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (155 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 27n Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Bewilligungserteilung

1. Das AIS prüft, ob die Anforderungen für die Erteilung der Bewilligung für den Betrieb einer Tagesfamilienorganisation erfüllt sind.

2. Sind die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt, wird die Bewilligung erteilt.

← Art. 27m Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) Geltungsbereich Art. 27o Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →