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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 27m Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Gesuch

Familienergänzende Kinderbetreuung - Bewilligung und Aufsicht Tagesfamilienorganisationen - Bewilligungsverfahren
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Art. 27m Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Gesuch

1. Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb einer Tagesfamilienorganisation ist dem AIS über die vom AIS zur Verfügung gestellten Webapplikation einzureichen.

2. Ebenfalls über diese Webapplikation einzureichen sind alle zur Beurteilung des Gesuchs erforderlichen Beilagen, insbesondere

a) Angaben und Unterlagen zur gesuchstellenden Person,

1. bei juristischen Personen: Rechtsform, Statuten, aktuelle Auszüge aus Handelsregister und Betreibungsregister, Organe,

2. bei natürlichen Personen: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister und Kopie einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen Reisepasses bzw. bei ausländischen Personen Kopie der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung,

b) eine Dokumentation zur Betriebsorganisation,

c) ein pädagogisches Konzept,

d) ein Konzept zur Sicherstellung der Betreuungsqualität,

e) die Eröffnungsbilanz, das Budget für das erste Betriebsjahr und ein Finanzplan über die ersten drei Betriebsjahre,

f) die Personalien sowie die Anstellungsverträge und die Qualifikationsnachweise der geschäftsführenden und der mit der Vermittlung, der Aufsicht oder der Beratung und Begleitung der Betreuungspersonen in Tagesfamilien betrauten Personen der TFO,

g) von den geschäftsführenden und den mit der Vermittlung, der Aufsicht oder der Beratung und Begleitung der Betreuungspersonen in Tagesfamilien betrauten Personen der TFO unterzeichnete Selbstverpflichtungserklärungen nach Artikel 19 Absatz 2.

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