Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 27f Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Betreuungsplätze in Tagesfamilien

Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuung in Tagesfamilien - Voraussetzungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (155 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 27f Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Betreuungsplätze in Tagesfamilien

1. Die maximal zulässige Anzahl Betreuungsplätze, die von Betreuungspersonen in Tagesfamilien gleichzeitig besetzt werden dürfen, ergibt sich aus Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b.

2. Bei Beurteilung der nach Absatz 1 maximal belegbaren Betreuungsplätze sind alle anwesenden Kinder mitzuzählen, insbesondere auch eigene und unentgeltlich betreute Kinder unter zwölf Jahren sowie Kinder in Pflegeverhältnissen.

3. Entsprechend ihrem unterschiedlichen Betreuungsbedarf belegen in Tagesfamilien

a Kinder unter zwölf Monaten eineinhalb Betreuungsplätze,

b Kinder über zwölf Monaten und unter zwölf Jahren einen Betreuungsplatz,

c Kinder mit besonderen Bedürfnissen unabhängig des Alters eineinhalb Betreuungsplätze,

d Pflegekinder unter zwölf Jahren eineinhalb Betreuungsplätze,

e gegen Entgelt betreute Kinder im schulpflichtigen Alter ab zwölf Jahren bei gleichzeitiger Anwesenheit von Kindern unter zwölf Jahren einen halben Betreuungsplatz.

4. In Abweichung von Absatz 1 dürfen in Tagesfamilien während der Mittagstischbetreuung

a sieben Betreuungsplätze belegt werden oder

b zehn Betreuungsplätze belegt werden, sofern zusätzlich eine weitere zum Haushalt gehörende, volljährige Person anwesend ist.

← Art. 27e Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) Geltungsbereich Art. 27g Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →