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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 27b Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Übernachtung in Tagesfamilien

Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuung in Tagesfamilien - Allgemeines
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Art. 27b Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Übernachtung in Tagesfamilien

1. Die regelmässige Betreuung gegen Entgelt von Kindern unter zwölf Jahren im eigenen Haushalt auch während der Nacht kann in Abweichung von Artikel 27a Absatz 1 als Tagesfamilienbetreuung gelten, solange das Angebot nicht unter die Bewilligungspflicht nach Artikel 8 KFSG fällt.

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