860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 27b Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Übernachtung in Tagesfamilien
Familienergänzende Kinderbetreuung - Betreuung in Tagesfamilien - Allgemeines
Art. 27b Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Übernachtung in Tagesfamilien
1. Die regelmässige Betreuung gegen Entgelt von Kindern unter zwölf Jahren im eigenen Haushalt auch während der Nacht kann in Abweichung von Artikel 27a Absatz 1 als Tagesfamilienbetreuung gelten, solange das Angebot nicht unter die Bewilligungspflicht nach Artikel 8 KFSG fällt.