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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 25 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Meldepflichten

Familienergänzende Kinderbetreuung - Bewilligung und Aufsicht Kindertagesstätten - Betriebsführung
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Art. 25 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Meldepflichten

1. Zusätzlich zu den Meldepflichten nach Artikel 17 Absatz 3 und Artikel 18 PAVO sind dem AIS unverzüglich zu melden

a) Änderungen des pädagogischen Konzepts,

b) ausserordentliche Ereignisse, die den Betrieb der Kindertagesstätte oder das Wohl einzelner oder mehrerer betreuter Kinder wesentlich beeinträchtigen können sowie damit zusammenhängende getroffene Massnahmen,

c) schwere Grenzverletzungen oder ein entsprechender Verdacht sowie damit zusammenhängende getroffene Massnahmen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

2024 GSI 2387 · be (art. 25, al. 1, lit. b OEJF)
Daycare Operator License Refusal Upheld Due to Repeated Safety Violations
Cited in the reasoning that the appellant violated the obligation to report extraordinary events.