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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 23 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Bewilligungserteilung

Familienergänzende Kinderbetreuung - Bewilligung und Aufsicht Kindertagesstätten - Bewilligungsverfahren
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Art. 23 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Bewilligungserteilung

Sind die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt, wird die Bewilligung erteilt.

Verfügt eine Kindertagesstätte über mehrere Standorte, wird eine einzige Bewilligung ausgestellt, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Standorte einer einzigen Leitung mit direkter Führungsverantwortung unterstehen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

2024 GSI 2387 · be (art. 23, al. 1 OEJF)
Daycare Operator License Refusal Upheld Due to Repeated Safety Violations
Used implicitly in the conclusion that since conditions are not met, a new permit should not be issued (interpretation a contrario).