860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 22 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen
Familienergänzende Kinderbetreuung - Bewilligung und Aufsicht Kindertagesstätten - Bewilligungsverfahren
Art. 22 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen
1. Das AIS prüft, ob die Anforderungen für die Bewilligungserteilung erfüllt sind.
2. Es kann insbesondere Gespräche und Besichtigungen vor Ort durchführen.