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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 22 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen

Familienergänzende Kinderbetreuung - Bewilligung und Aufsicht Kindertagesstätten - Bewilligungsverfahren
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Art. 22 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen

1. Das AIS prüft, ob die Anforderungen für die Bewilligungserteilung erfüllt sind.

2. Es kann insbesondere Gespräche und Besichtigungen vor Ort durchführen.

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