860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 21 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Gesuch
Familienergänzende Kinderbetreuung - Bewilligung und Aufsicht Kindertagesstätten - Bewilligungsverfahren
Art. 21 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Gesuch
1. Das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung ist über die vom AIS zur Verfügung gestellte Webapplikation einzureichen.
2. Ebenfalls über diese Webapplikation einzureichen sind alle zur Beurteilung des Gesuchs erforderlichen Beilagen, insbesondere
a) Angaben zum Zweck und zur rechtlichen Form der Kindertagesstätte,
b) eine Dokumentation zur Betriebsorganisation,
c) eine Dokumentation des Standorts mit Mietvertrag sowie Protokoll über erfolgte Sicherungsmassnahmen,
d) ein pädagogisches Konzept,
e) die Personalien, Anstellungsverträge und Qualifikationsnachweise der Leitungen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschliesslich Nachweise über den Besuch von Kindernothilfekursen sowie Selbstverpflichtungserklärungen,
f) ein Notfallplan.