Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 131 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Anforderungen an das Personal von Kindertagesstätten

Übergangsbestimmungen - Familienergänzende Kinderbetreuung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (155 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 131 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Anforderungen an das Personal von Kindertagesstätten

1. Beim Betreuungsschlüssel und bei den Anforderungen an die Qualifikation von Personal und Leitung können die bisherigen Bestimmungen noch bis am 31. Juli 2022 angewendet werden.

← Art. 130 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) Geltungsbereich Art. 132 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →