860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 121 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Gesuch
Pädagogisch-therapeutische Massnahmen - Verfahren
Art. 121 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Gesuch
Das Verfahren zur Gewährung von Beiträgen oder Entschädigungen oder zur Bewilligung von Massnahmen wird auf Gesuch hin und in Ausnahmefällen von Amtes wegen eröffnet.
Die Berechtigten haben die Gesuche bei der zuständigen Stelle auf dem amtlichen Formular einzureichen, das im Internet abrufbar ist.