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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 121 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Gesuch

Pädagogisch-therapeutische Massnahmen - Verfahren
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Art. 121 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Gesuch

Das Verfahren zur Gewährung von Beiträgen oder Entschädigungen oder zur Bewilligung von Massnahmen wird auf Gesuch hin und in Ausnahmefällen von Amtes wegen eröffnet.

Die Berechtigten haben die Gesuche bei der zuständigen Stelle auf dem amtlichen Formular einzureichen, das im Internet abrufbar ist.

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