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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 12 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Pädagogisches Konzept

Familienergänzende Kinderbetreuung - Bewilligung und Aufsicht Kindertagesstätten - Bewilligungsvoraussetzungen
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Art. 12 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Pädagogisches Konzept

1. Die Kindertagesstätte verfügt über ein pädagogisches Konzept, das folgende Mindeststandards erfüllt

a. Der individuelle Lern- und Entwicklungsstand des Kindes wird berücksichtigt.

b. In allen Bereichen werden dem individuellen Lern- und Entwicklungsstand sowie dem Alter entsprechende spielerische und alltagsintegrierte Herausforderungen und Anregungen angeboten.

c. Bedingungen für ein verlässliches Umfeld und eine sichere Bindung werden benannt.

d. Es wird aufgezeigt, wie die soziale Teilhabe und die Sprachförderung sichergestellt werden.

e. Es wird aufgezeigt, wie die Integration und Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sichergestellt werden.

2. Das Konzept enthält zudem Regelungen in den Bereichen

a. Eingewöhnung der Kinder,

b. Tagesablauf und

c. Altersdurchmischung.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

2024 GSI 2387 · be (art. 12, al. 1, lit. c OEJF)
Daycare Operator License Refusal Upheld Due to Repeated Safety Violations
Cited in the reasoning concerning the requirement for a pedagogical concept ensuring a safe environment and trusting relationships, which was ultimately considered met in 2024.