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860.22 FKJVOEJF CH-BE

Art. 118 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Kriterien

Pädagogisch-therapeutische Massnahmen - Transportkosten
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Art. 118 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Kriterien

1. Hinsichtlich der Notwendigkeit im Sinne von Artikel 116 Absatz 2 und der Unerlässlichkeit im Sinne von Artikel 117 Absatz 1 sind die gesamten Umstände massgebend, insbesondere

a das Alter und die Behinderung der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger,

b die Länge des Wegs zur Durchführungsstelle,

c die vorhandenen Verkehrsverbindungen und

d die zur Verfügung stehenden Transportmöglichkeiten.

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