860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 118 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Kriterien
Pädagogisch-therapeutische Massnahmen - Transportkosten
Art. 118 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Kriterien
1. Hinsichtlich der Notwendigkeit im Sinne von Artikel 116 Absatz 2 und der Unerlässlichkeit im Sinne von Artikel 117 Absatz 1 sind die gesamten Umstände massgebend, insbesondere
a das Alter und die Behinderung der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger,
b die Länge des Wegs zur Durchführungsstelle,
c die vorhandenen Verkehrsverbindungen und
d die zur Verfügung stehenden Transportmöglichkeiten.