860.22
FKJVOEJF
CH-BE
Art. 112 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) - Tarifverträge
Pädagogisch-therapeutische Massnahmen - Finanzierung
Art. 112 Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) · Tarifverträge
Die GSI vereinbart mit den Berufsverbänden der Therapeutinnen und Therapeuten die Tarife für die Entschädigung der pädagogisch-therapeutischen Massnahmen.
Es können Zeittarife, Einzelleistungstarife oder Pauschaltarife vereinbart werden, und es ist auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung, effiziente Durchführung und sachgerechte Struktur zu achten.
Kommt keine Einigung zustande, gilt der bestehende Tarifvertrag weiter, bis der Regierungsrat die Tarife auf Antrag der GSI und nach Anhörung der Berufsverbände durch Beschluss festsetzt.