860.211
SLDVODPASOC
CH-BE
Art. 3 Direktionsverordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLDV)
Raumprogramm in Heimen - Hindernisfreiheit
Art. 3 Direktionsverordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLDV)
In Heimen ist die Hindernisfreiheit nach der SIA-Norm 500 (Hindernisfreie Bauten) zu gewährleisten.
Bei bestehenden, bereits als Heim bewilligten Liegenschaften und bei Heimen für Personen mit behinderungs- oder suchtbedingtem Bedarf in Mietverhältnissen kann das Gesundheitsamt oder das Amt für Integration und Soziales Abweichungen von der SIA-Norm 500 bewilligen.