860.211
SLDVODPASOC
CH-BE
Art. 1 Direktionsverordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLDV)
Gegenstand
Art. 1 Direktionsverordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLDV)
1. Diese Direktionsverordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur SLV in den Bereichen
a) Betriebsbeiträge an die Leistungserbringer,
b) Bewilligungsvoraussetzungen für Heime, private Haushalte und Spitex-Organisationen und
c) Aus- und Weiterbildungspflichten von Pflegeheimen sowie Spitex-Organisationen in nichtuniversitären Gesundheitsberufen.