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860.211 SLDVODPASOC CH-BE

Art. 1 Direktionsverordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLDV)

Gegenstand
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Art. 1 Direktionsverordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLDV)

1. Diese Direktionsverordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur SLV in den Bereichen

a) Betriebsbeiträge an die Leistungserbringer,

b) Bewilligungsvoraussetzungen für Heime, private Haushalte und Spitex-Organisationen und

c) Aus- und Weiterbildungspflichten von Pflegeheimen sowie Spitex-Organisationen in nichtuniversitären Gesundheitsberufen.

Gegenstand Art. 2 Direktionsverordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLDV) →

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