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Art. 89 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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Art. 89 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 18. September 1996 über die Betreuung und Pflege von Personen in Heimen und privaten Haushalten (Heimverordnung; HEV) wird aufgehoben.

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