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860.21 SLVOPASOC CH-BE

Art. 76 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Ausbildungspotenzial

Aus- und Weiterbildung
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Art. 76 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Ausbildungspotenzial

1. Das Ausbildungspotenzial wird für jede Aus- oder Weiterbildung einzeln als Standard nach Absatz 2 und 3 festgelegt.

2. Der Standard bei Pflegeheimen legt fest, wie viele Aus- oder Weiterbildungswochen das Pflegeheim pro Vollzeitstelle nach Richtstellenplan pro Jahr erbringen muss.

3. Der Standard bei Spitex-Organisationen legt fest, wie viele Aus- oder Weiterbildungswochen eine Spitex-Organisation pro 1000 Leistungsstunden nach Artikel 7 KLV pro Jahr erbringen muss.

4. Die GSI regelt die Standards für die einzelnen Gesundheitsberufe durch Verordnung.

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