860.21
SLVOPASOC
CH-BE
Art. 76 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Ausbildungspotenzial
Aus- und Weiterbildung
Art. 76 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Ausbildungspotenzial
1. Das Ausbildungspotenzial wird für jede Aus- oder Weiterbildung einzeln als Standard nach Absatz 2 und 3 festgelegt.
2. Der Standard bei Pflegeheimen legt fest, wie viele Aus- oder Weiterbildungswochen das Pflegeheim pro Vollzeitstelle nach Richtstellenplan pro Jahr erbringen muss.
3. Der Standard bei Spitex-Organisationen legt fest, wie viele Aus- oder Weiterbildungswochen eine Spitex-Organisation pro 1000 Leistungsstunden nach Artikel 7 KLV pro Jahr erbringen muss.
4. Die GSI regelt die Standards für die einzelnen Gesundheitsberufe durch Verordnung.