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860.21 SLVOPASOC CH-BE

Art. 73 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Kriterien für risikobasierte Kontrollen der beruflichen Pflichten

Bewilligung und Aufsicht - Aufsicht
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Art. 73 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Kriterien für risikobasierte Kontrollen der beruflichen Pflichten

1. Risikobasierte Kontrollen können insbesondere aufgrund eines der folgenden Kriterien durchgeführt werden

a Mängel bei früheren Kontrollen,

b Anzeichen auf Nichteinhaltung von Vorschriften,

c Anzeichen auf finanzielle Schwierigkeiten, die eine adäquate Leistungserbringung verunmöglichen,

d wesentliche Änderungen der Bewilligungsvoraussetzungen,

e ausgewählte Schwerpunktthemen mit höheren Risiken für die betroffenen Personen,

f Anzeichen auf Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner oder

g periodische Kontrolle nach Ablauf der unter Absatz 2 festgelegten Frequenz.

2. Die zuständige Aufsichtsbehörde legt die Frequenz der Kontrollen fest und berücksichtigt dabei

a die Anzahl Betriebe,

b die Verletzlichkeit der Bewohnerinnen und Bewohner oder der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger,

c die vorhandenen Ressourcen und

d die Prüfkriterien.

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