Art. 73 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Kriterien für risikobasierte Kontrollen der beruflichen Pflichten
Art. 73 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Kriterien für risikobasierte Kontrollen der beruflichen Pflichten
1. Risikobasierte Kontrollen können insbesondere aufgrund eines der folgenden Kriterien durchgeführt werden
a Mängel bei früheren Kontrollen,
b Anzeichen auf Nichteinhaltung von Vorschriften,
c Anzeichen auf finanzielle Schwierigkeiten, die eine adäquate Leistungserbringung verunmöglichen,
d wesentliche Änderungen der Bewilligungsvoraussetzungen,
e ausgewählte Schwerpunktthemen mit höheren Risiken für die betroffenen Personen,
f Anzeichen auf Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner oder
g periodische Kontrolle nach Ablauf der unter Absatz 2 festgelegten Frequenz.
2. Die zuständige Aufsichtsbehörde legt die Frequenz der Kontrollen fest und berücksichtigt dabei
a die Anzahl Betriebe,
b die Verletzlichkeit der Bewohnerinnen und Bewohner oder der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger,
c die vorhandenen Ressourcen und
d die Prüfkriterien.