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860.21 SLVOPASOC CH-BE

Art. 69 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Rechnungslegung und Kostenrechnung in Spitex-Organisationen

Bewilligung und Aufsicht - Betriebliche Pflichten - Rechnungslegung und Kostenrechnung
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Art. 69 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Rechnungslegung und Kostenrechnung in Spitex-Organisationen

In Spitex-Organisationen erfolgt die Rechnungslegung nach den Standards der Swiss GAAP FER, sofern in den Leistungsverträgen keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

Die Führung der Kostenrechnung in Spitex-Organisationen erfolgt nach den Vorgaben der aktuellen Fassung des Handbuches zum Rechnungswesen für Spitex-Organisationen des Branchenverbandes Spitex-Schweiz (Finanzmanual).

Wird eine Spitex-Organisation in Pflegeheimen geführt (Wohnen mit Dienstleistung), richten sich die Vorgaben zur Führung der Kostenrechnung nach Artikel 68 Absatz 3. Für diesen Nebenbetrieb ist ein entsprechender Kostenträger zu führen.

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