860.21
SLVOPASOC
CH-BE
Art. 69 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) - Rechnungslegung und Kostenrechnung in Spitex-Organisationen
Bewilligung und Aufsicht - Betriebliche Pflichten - Rechnungslegung und Kostenrechnung
Art. 69 Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) · Rechnungslegung und Kostenrechnung in Spitex-Organisationen
In Spitex-Organisationen erfolgt die Rechnungslegung nach den Standards der Swiss GAAP FER, sofern in den Leistungsverträgen keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Die Führung der Kostenrechnung in Spitex-Organisationen erfolgt nach den Vorgaben der aktuellen Fassung des Handbuches zum Rechnungswesen für Spitex-Organisationen des Branchenverbandes Spitex-Schweiz (Finanzmanual).
Wird eine Spitex-Organisation in Pflegeheimen geführt (Wohnen mit Dienstleistung), richten sich die Vorgaben zur Führung der Kostenrechnung nach Artikel 68 Absatz 3. Für diesen Nebenbetrieb ist ein entsprechender Kostenträger zu führen.